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RG, 05.11.1918 - Rep. II. 243/18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter. Berücksichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit des nach den allgemeinen Regeln der alljährlichen Gewinnverteilungsbilanz aufgenommenen Abschlusses für die Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter
- opinioiuris.de
Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 94, 106
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99
Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund …
Bei diesen Bewertungsmethoden gehören die bereits angelegten Gewinnaussichten als "Goodwill" oder "Kundschaft" zu dem zu aktivierenden inneren Geschäftswert (vgl. RGZ 94, 106, 108; 167, 260, 262; Sudhoff ZGR 1972, 157, 164 ff). - BGH, 26.09.1957 - II ZR 53/56
Rechtsmittel
Da die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eine Unternehmung zum Gegenstand hatte, so ist mangels irgendwelcher Anhaltspunkte, z.B. der Überbewertung der Aktivposten davon auszugehen, daß der wirkliche Wert des Unternehmens den in der Jahresschlußbilanz ausgewiesenen Wert übersteigt (vgl. auch BGHZ 17, 130; RGZ 106, 128; 94, 106) und somit der Kläger, wie das Berufungsgericht im übrigen ausdrücklich feststellt, Abfindungs- und Gewinnansprüche " mindestens " in Höhe des eingeklagten, d.h. des aus der Schlußbilanz sich ergebenden Betrages hat.