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   RG, 05.11.1918 - Rep. II. 243/18   

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https://dejure.org/1918,68
RG, 05.11.1918 - Rep. II. 243/18 (https://dejure.org/1918,68)
RG, Entscheidung vom 05.11.1918 - Rep. II. 243/18 (https://dejure.org/1918,68)
RG, Entscheidung vom 05. November 1918 - Rep. II. 243/18 (https://dejure.org/1918,68)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter. Berücksichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des nach den allgemeinen Regeln der alljährlichen Gewinnverteilungsbilanz aufgenommenen Abschlusses für die Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter

  • opinioiuris.de

    Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 106
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99

    Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund

    Bei diesen Bewertungsmethoden gehören die bereits angelegten Gewinnaussichten als "Goodwill" oder "Kundschaft" zu dem zu aktivierenden inneren Geschäftswert (vgl. RGZ 94, 106, 108; 167, 260, 262; Sudhoff ZGR 1972, 157, 164 ff).
  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 53/56

    Rechtsmittel

    Da die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eine Unternehmung zum Gegenstand hatte, so ist mangels irgendwelcher Anhaltspunkte, z.B. der Überbewertung der Aktivposten davon auszugehen, daß der wirkliche Wert des Unternehmens den in der Jahresschlußbilanz ausgewiesenen Wert übersteigt (vgl. auch BGHZ 17, 130; RGZ 106, 128; 94, 106) und somit der Kläger, wie das Berufungsgericht im übrigen ausdrücklich feststellt, Abfindungs- und Gewinnansprüche " mindestens " in Höhe des eingeklagten, d.h. des aus der Schlußbilanz sich ergebenden Betrages hat.
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